Diskussionsabend der SGK zur Novellierung des Kita-Gesetzes

Veröffentlicht am 17.09.2018 in Aktuell

Auf großes Interesse stieß die Veranstaltung der SGK Donnersbergkreis zum Thema „Die Auswirkungen des neuen Kindergartengesetzes in Rheinland-Pfalz“ in Bolanden. Der neu gewählte Kreisvorsitzende Winfried Werner, Landrat a.D., freute sich die zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter der Kindergärten bzw. Kindertagesstätten begrüßen so dürfen sowie einige Verantwortlichen des Kreises, der Verbands- und Ortsgemeinden, darunter auch Bürgermeister Michael Cullmann.

Winfried Werner wies darauf hin, dass nicht nur der Referent des Abends, Fabian Kirsch sondern auch die Landtagsabgeordnete Jaqueline Rauschkolb im Anschluss für Fragen zur Verfügung stünden. Er führte ein, dass derzeit das Anhörverfahren des neuen Kindergarten-gesetzes laufe und die Erwartungen für viele seien: besser, einfacher und günstiger. Der Anspruch von mehr Qualität sei zu bewerten, auch mit dem Aspekt - was bedeutet dies für wen und wie. Fabian Kirsch, geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz und vorher beim Donnersbergkreis u.a. auch zuständig für den Bereich der Kindergärten hätte nun die Aufgabe darüber zu informieren.

Fabian Kirsch machte deutlich, mit seinem Vortrag möchte er die wesentlichen Punkte anreißen und diese darstellen. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, das Gesetz habe nichts mit den Verwaltungsvorschriften für den Bau von Kindergärten zu tun.

Schwerpunkte seiner Ausführungen waren die Themen Personalbemessung, Finanzierung, Mitwirkung der Eltern und Bedarfsplanung. Dabei verwies Kirsch auch auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu diesen Themenfeldern, die in einigen Bereichen letztendlich noch Änderungs- und Verbesserungsbedarf sehen.

So solle sich die Personalbemessung zukünftig anhand von Altersgruppen berechnen (Differenzierung Ü2-Kinder, U2-Kinder und Schulkinder sowie Zusatzkontingente für Leitung und Anleitung von Auszubildenden). Diese Altersaufteilung würde bei kleinen Einrichtungen z.B. mit zwei Gruppen nicht funktionieren, auch wenn grundsätzlich eine Altersaufteilung positiv sei. Zukünftig sei eine einheitliche Personalkostenerstattung durch das Land für die Träger vorgesehen. Hier befürchten die Kommunen eine Schlechterstellung gegenüber der aktuellen Erstattung. Die Forderung sei eine gleichgestellte Erstattung für freie und kommunale Träger. Auch müsse spezifiziert werden wie die Mittel der zusätzlichen Budgets (Entwicklungs- und Sozialraumbudget) verteilt werden. Ebenso sei hier keine Dynamisierung vorgesehen und somit unterliegen diese Budgets den Vorgaben des jeweiligen Landeshaushaltes. Gefordert werde keine Schlechterstellung  der Kommunen im  Vergleich zur jetzigen Regelung.

 

Zur Mitwirkung der Eltern führte Fabian Kirsch aus, bisher gab es Elternausschüsse, Kreiselternausschüsse sowie den Landeselternausschuss. Zukünftig solle dazu noch verpflichtend ein Kita-Beirat eingeführt werden. Aus Sicht der Kommunen überschneiden sich die Aufgaben des Beirates mit denen der Elternversammlung und des Elternaus-schusses. Ebenso sehe man hier einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei zweifelhaftem Nutzen für die Einrichtung, die Kinder und die Eltern.

 

Kritisch gesehen wird von vielen die geplante Änderung der Bedarfsplanung. Bisher orientiert sich diese an Meldezahlen und an Abfragen in den einzelnen Kitas. Auf Grundlage der Planung wird die Betriebserlaubnis durch das Land erteilt, danach richtet sich auch die Kostenerstattung des Landes. Mit dieser Regelung reagiert das Land auf den Bericht und die Kritik des Rechnungshofes. Zukünftig sollen die Grundzüge der Bedarfsplanung  beibehalten werden (Verantwortung des öffentlichen Trägers), allerdings bei Unterschreiten der Belegung von 8% oder mehr wird die Erstattung des Landes gekürzt. Dieses 8%- Ziel ist aus Sicht der Kommunen unrealistisch und  außerdem dürften Planungsunsicherheiten nicht einseitig auf die Kommunen abgewälzt werden.

 

Weitere Aspekte des Vortrages waren die Erweiterung des Rechtsanspruches auf sieben Stunden, hier sehe man das Problem der Mittagessenverpflegung und des dafür notwendigen Umsetzungsaufwandes. Ebenso sollen verpflichtende Schulungen für kommunale Verantwortliche, also die Ortsbürgermeisterinnen und –bürgermeister, vorgeschrieben werden.

 

Die daran anschließende Diskussion beleuchtete und hinterfragte insbesondere die Themen  Bedarfsplanung, Mittagessenversorgung bei sieben Stunden Anwesenheit oder die geplante Kürzungsregelung von 8 %. Die Verantwortlichen der Kindergärten sahen auch Unterschiede bei einer Betreuung von 2- oder 3-Jährigen, hier müsse der Altersschlüssel verändert werden.

Winfried Werner schlug vor, für jede Kindertagesstätte eine Personalberechnung zu erstellen und auf den notwendigen Bedarf für die Mittagsessenbetreuung hinzuweisen.

Auch Heike Frey, Jugendamtsleiterin, sah Verschlechterungen für den Personalbedarf, man habe exemplarisch verschiedene Kindergärten überprüft.

Diskutiert wurde auch, inwieweit der Beruf der Erzieherin oder des Erziehers dann noch attraktiv sei, zumal es bereits jetzt schon Personalmangel gäbe. Und zeitlich befristete Arbeitsverträge diese Situation noch verstärken.

 

Die Landtagsabgeordnete Jaqueline Rauschkolb bedankte sich für die eingebrachten Aspekte und Argumente und werde diese auch in Mainz in das Anhörverfahren mit einbringen. Grundsätzlich sieht sie den Anspruch auf die 7-Stunden-Betreuung positiv, auch wenn hier noch der Aspekt des Mittagsessen betrachtet werden muss. Sie könne nicht versprechen, dass sich vieles ändern lässt, aber auch sie sieht noch Handlungsbedarf. Ihr fehle an dem ein oder anderen Punkt der Praxisbezug. Gerade für die kleineren Einrichtungen müsse es einen festen Grundstock geben. Sie habe die zuständige Ministerin für eine Gesprächsrunde in ihren Wahlkreis eingeladen und hofft  im Oktober oder November dazu einladen zu können. Jaqueline Rauschkolb bietet ihre Unterstützung an, steht auch für Gespräche zur Verfügung und wird  die Fragestellungen von heute ins Ministerium weitergeben. Ebenso sei es ihr wichtig, dass Kriterien für die Jugendämter vorliegen und es einen Verteilmodus geben muss, der den ländlichen Raum nicht benachteiligt.

 

Der Vorsitzende der Donnersberger SPD, Tristan Werner, sieht hier ebenfalls noch Handlungsbedarf, aus seiner Sicht hat der Gesetzentwurf den Realitätscheck nicht bestanden. Für die Verantwortlichen vor Ort sei Planungssicherheit wichtig und abdingbar.

 

Zum Abschluss dankte der Vorsitzende Winfried Werner allen für die engagierte Diskussion, dem Referenten für seinen Vortrag und forderte dazu auf, auch die Träger für das Thema zu sensibilisieren. In der Gestaltung des Gesetzes sei noch Luft nach oben und alle Beteiligten sind gefordert sich hierfür einzubringen und zu beteiligen.

 

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SPD Kirchheimbolanden

Matthias Mieves (MdB)

Jaqueline Rauschkolb (MdL)

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