Liebe politisch Interessierte, liebe Freundinnen und Freunde,
kein Gesetz hat in der letzten Wahlperiode so sehr polarisiert wie das s. g. "Heizungsgesetz". Zwischen den ersten Entwürfen und dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz konnten gerade durch die SPD viele Verbesserungen für Eigentümer von Eigenheimen und Mieterinnen und Mieter erreicht werden. Dennoch ist das Gesetz reformbedürftig und ich freue mich, dass jetzt Eckpunkte vorliegen, auf deren Grundlage die Regierung und der Bundestag die Gebäudemodernisierung im Heizungsbereich flexibler und praxistauglicher machen werden.
Worum geht es im Kern bei der Reform?
Die Regelungen zur Energieeffizienz und CO2-Emissionen bei Neubauten werden sich nicht ändern. Für Bestandsbauten fällt aber die Regelung weg, dass bei einer neuen Heizung der Anteil Erneuerbarer Energien mindestens 65% sein muss. Damit wird es künftig möglich sein, z. B. eine veraltete Gasheizung durch eine moderne, effizientere Gasheizung zu ersetzen. Damit auch bei Gas- und Ölheizungen Klimaschutzziele besser erreicht werden können, wird es ab 2029 einen Pflichtanteil von mindestens 10% Biogas bzw. Bioöl geben. Bei Biogas und Nahwärmenetzen sind wir in der Nord- und Westpfalz bereits gut aufgestellt!
Die umfassende Förderung von Wärmepumpen bleibt zudem mindestens bis 2029 bestehen.
Ich sehe zudem die größte Chance des neuen Gesetzes bei der Verbesserung und Entbürokratisierung der kommunalen Wärmeplanung. Gerade für die kleineren Kommunen waren die bisherigen Regelungen zu komplex und teuer. Das wird vereinfacht und damit auch ein wichtiger Schritt für mehr Haushalte am Fernwärmenetz gegangen.
Ich habe euch die beschlossenen Eckpunkte und weitere Informationen beigelegt. Jetzt gilt es, den Gesetzentwurf abzuwarten und ich bin mir sicher, dass wir diesen dann im parlamentarischen Verfahren zu einem praxistauglichen, klimafreundlichen und bezahlbaren neuen Gebäudemodernisierungsgesetz machen werden.
Herzliche Grüße
Matthias
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