+++ Jusos stellen Antrag gegen ungerechten Finanzausgleich +++

Veröffentlicht am 13.06.2023 in Aktionen

Mitteilung der Jusos Donnersbergkreis:

Die Jusos Donnersbergkreis fordern den SPD Landesparteitag und die SPD Landtagsfraktion auf, mehr Geld für finanzschwache Kommunen bereitzustellen und den Kommunalen Finanzausgleich gerechter auszugestalten. Der im vergangenen Jahr verabschiedete Kommunale Finanzausgleich ist ungerecht und benachteiligt insbesondere Gemeinden mit wenig Einwohner:innen und großen Flächen in ländlichen Regionen. Viele dieser Gemeinden stehen finanziell vor dem Kollaps. Wir haben im Wahlkampf für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land gekämpft, der kommunale Finanzausgleich hingegen öffnet die Schere zwischen arm und reich noch weiter. Wir beantragen daher auf der JUSO-Landeskonferenz folgende Änderungen am Gesetz:

- Wir fordern eine Evaluierung des Gesetzes bereits im kommen Jahr 2024

- Wir fordern längere Fristen und ein stufenweises Vorgehen beim Anwenden der neuen Regelungen.

- Wir fordern die Einrichtung folgender Instrumente, um besonders finanzschwache Kommunen zu unterstützen:

o Einrichtung eines Härtefallfonds

o Deckelung der Umlagen der Kreise und Verbandsgemeinden durch das Land

o Höchst- und Mindeststeuersätze für Grund- und Gewerbesteuern für alle Kommunen

o Einführung eines Flächenindikators, der insbesondere räumlich große Kommunen mit wenigen Einwohnern berücksichtigt

o Landesförderungen sollten stärker an die Finanzkraft der Kommune gekoppelt sein und arme Kommunen dürfen nicht von einer Förderung ausgeschlossen werden

Begründung

Im vergangenen Jahr hat der Landtag ein neues Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich verabschiedet . In Kombination mit dem Gesetz zum Schuldenschnitt führt insbesondere die strikte Vorgabe, dass alle Haushalte auszugleichen sind, zu großen Ungerechtigkeiten in vielen kleinen Gemeinden . Denn diese Gemeinden haben so wenige Einnahmen, dass nur drastische Steuererhöhung zu einem Haushaltsausgleich führen können. Beispielsweise müsste die Ortsgemeinde Sitters im Nordpfälzer Land den Hebesatz der Grundsteuer B für ein Standardhaus von 465% Punkten auf 4039% anheben, um den Haushalt ausgleichen zu können . Dies bedeutet Mehrkosten von mehr als 2700 € pro Jahr! Das Innenministerium besteht zudem darauf, dass die Kommunalaufsichten strenge Maßstäbe bei der Genehmigung der Haushalte anzulegen haben. Dies führt entweder zu „erdrosselnden“ Steuersätzen oder zu nicht genehmigten Haushalten. Eine Evaluierung des Gesetzes ist frühstens in 2026 angedacht, eine Änderung des Gesetzes wäre somit vermutlich erst zum Haushaltsjahr 2028 möglich .

Angesichts der drastischen Auswirkungen des Gesetzes, die bereits heute spürbar sind, fordern wir eine frühere Evaluierung bereits im kommenden Jahr 2024! Erschwerend kommt hinzu, dass die Anwendung des Gesetzes mit der Frist zum 30.06. erfolgt sein sollte. Dieser Termin war die letzte Möglichkeit die Hebesätze zu erhöhen. Dies war und ist viel zu hart und zu schnell. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinden benötigen mehr Zeit, um ihre Haushalte anzupassen und ihre Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.

Aus diesem Grund fordern wir ein stufenweises Vorgehen und längere Fristen um die neuen Regelungen anzuwenden.

Wir möchten nochmals betonen, dass viele kleine Kommunen in unserer Region nicht eigenverschuldet defizitär wirtschaften, sondern strukturell unterfinanziert sind. Der Ausbau einer KITA führt beispielsweise vielen Gemeinden zu hohen Kosten, die nicht vom Land gegenfinanziert werden. Folglich muss die Kommunen die Kosten tragen. Durch die strikte Vorgabe zum Haushaltsausgleich müssen auch in diesen Gemeinden die Steuern deutlich erhöht werden, um beispielsweise den Bau einer KITA-Küche zu finanzieren.

Die prekäre Finanzausstattung der Kommunen hat zudem zur Folge, dass drastisch an den freiwilligen Leistungen gespart werden muss. Dies hat jedoch wiederum viele negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben. Wenn Spielplätze, Schulsozialarbeit und kleine Dorffeste nicht mehr bezahlt werden können, hat dies starke Konsequenzen auf unser alltägliches Zusammenleben und unsere kommunalpolitische Demokratie. Schließlich wird Politik am ehesten in den Kommunen erfahrbar. Um es plakativ zu sagen: In einigen Kommunen fehlt sogar das Geld, um einen Rasenmäher anzuschaffen. Angesichts der schlechten finanziellen Situation erreicht das große Ehrenamtliche Engagement in den Dörfern und Gemeinden seine Grenze. Warum soll man sich in seiner Gemeinde noch engagieren, wenn der Rat nichts entscheiden, sondern nur noch Sparmaßnahmen verwalten kann?

Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung eines Härtefallfonds für besonders finanzschwache Kommunen, um ein Mindestmaß an Leistungen aufrecht erhalten zu können.

Die schlechte Finanzausstattung von Gemeinden und Städten führt auch zur einer strukturellen Unterfinanzierung darüber liegender Gebietskörperschaften. Um ihre eigenen Haushalte ausgleichen zu können, sind Kreise und Verbandsgemeinden genötigt, ihre Umlagen zu erhöhen. Dies führt wiederum zu einer Reduzierung der Einnahmen in den darunterliegenden Gebietskörperschaften. Insbesondere in strukturschwachen Regionen führt dies zu einem Teufelskreis, da die Umlagen immer weiter erhöht und die Einnahmesituation der Städte und Gemeinden immer weiter reduziert werden.

Wir fordern daher, dass die Umlagen seitens der Kreise und Verbandsgemeinden vom Land gedeckelt werden sollten und in Summe 80% nicht übersteigen dürfen. Darüber hinaus führt die Pflicht zum Haushaltsausgleich gerade bei vielen kleineren Kommunen dazu, dass auch die Gewerbesteuern drastisch erhöht werden müssen. Die gleichzeitige Senkung von Gewerbesteuern in reicheren Regionen führt jedoch dazu, dass viele Gewerbetreibende somit von den ärmeren in die reicheren Regionen ziehen, weil dort die Steuern günstiger sind. Somit blutet der ländliche Raum weiter aus und die Einnahmen sinken noch weiter. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Rheinland-Pfalz zu ermöglichen, fordern wir seitens des Landes die Einführung von Höchst- und Mindeststeuersätze für Grund- und Gewerbesteuern, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

Hinzu kommt, dass der Kommunale Finanzausgleich für große Gebietskörperschaften mit wenigen Einwohnern strukturell ungerecht ist. Die Bedarfsorientierung des neuen kommunalen Finanzausgleichs bezieht sich auf die Einwohnerzahl je Gemeinde/Verbandsgemeinde/Kreis. Dies berücksichtigt jedoch nicht die besondere Struktur dieser Kommunen. Beispielsweise ist die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land die größte in der Pfalz. Aufgrund der ländlichen Struktur müssen dort 40 Feuerwehrgerätehäuser unterhalten und rund 600 Feuerwehrleute ausgestattet werden. Der Kommunale Finanzausgleich berücksichtigt jedoch nur die reine Bevölkerungszahl. Auch die Belastungen der Einwohner bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung liegt ebenfalls im oberen Bereich im Landesvergleich. Dies ist auch der geringen Einwohnerzahl je Fläche geschuldet.

Wir fordern daher die Einführung eines Flächenindikators, der insbesondere räumlich große Kommunen mit wenigen Einwohnern berücksichtigt.

Durch die rigiden Haushaltsmaßnahme können viele arme Kommunen nicht mehr an Fördermaßnahmen teilnehmen, da sie den Eigenbetrag nicht stemmen können . Hinzu kommt, dass bei Förderprogrammen wie KIPKI jeder Kreis, jede Stadt und jede Verbandsgemeinde unabhängig von der Finanzsituation Förderung erhält. Dies führt dazu, dass auch sehr reiche Gemeinden wie Mainz und Ingelheim in 2023 eine Förderung in Höhe von knapp 10 Mio. Euro erhalten . Wir fordern daher, dass Landesförderungen wie KIPKI stärker an die Finanzkraft der Kommunen gekoppelt werden sollten. Starke Schultern müssen aus unserer Sicht stärkere Lasten tragen.

Zudem fordern wir, dass arme Kommunen nicht von Förderprogrammen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie den Eigenbetrag nicht aufbringen können. Abschließend möchten wir feststellen, dass der neue Kommunale Finanzausgleich drastische Auswirkungen auf das Leben in unseren Dörfern und Gemeinden hat. Aus unserer Sicht bedarf es einer zeitnahen Überprüfung und des Gesetzes. Wir möchten nochmals hervorheben, dass viele Kommunen in unserer Region nicht eigenverschuldet defizitär wirtschaften, sondern strukturell unterfinanziert sind und ein Haushaltsausgleich mit großen negativen Auswirkungen auf die Dorfgemeinschaften verbunden ist. Die katastrophale finanzielle Situation in vielen Kommunen führt bei vielen Menschen vor Ort zu Frustration und Resignation. Wenn die Bürger aber das Gefühl haben, dass sie nicht mehr mitbestimmen und mitentscheiden können, ist das eine echte Gefahr für unsere Demokratie. Der jetzige Kommunale Finanzausgleich ist ungerecht und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist nicht mehr gegeben.

 

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